Bekomme ich einen Nachschlag?

 

Ich nicht!

 

 

Unser Ganztagskonzept

Wir sind Verlässliche Grundschule mit zusätzlichem Ganztags­zweig, an dem freiwillig teilgenommen werden kann. Das heißt, alle Kinder werden am Vormittag gemeinsam unterrichtet wie an allen niedersächsischen Grundschulen auch, dann gehen die Halbtagskinder nach Hause, während die Ganztagskinder noch in der Schule bleiben. Anmeldungen zum Ganztagszweig gelten ver­bindlich für ein Schulhalbjahr.

Für Ganztagskinder gibt es nach 12.50 Uhr zusätzliche Ange­bote. Da die Kinder viel Zeit in der Schule verbringen, sind wir bestrebt, über den Unterricht hinaus ein abwechslungsreiches Angebot für sie zu gestalten.

Uns sind innerhalb des Konzepts besonders die beiden Bereiche Bewegung und Gesundheitserziehung und Förderung der Krea­tivität Stützpfeiler.

Grundsätzlich gibt es:

-         tägliche Bewegungszeit für die ersten und zweiten Klassen

-         warmes Mittagessen

-         Hausaufgabenbetreuung

-         Förder- / Forderunterricht Deutsch und Mathematik

-         musikalisches und kreatives Angebot

-         Arbeitsgemeinschaften

-         Projektunterricht

-         Frühenglisch (Wir sind bestrebt, bei genügender Nachfrage Früheng­lisch ab Klasse 1 auch für Kinder anzubieten, die nicht am Ganz­tagsunterricht teilnehmen.)

 

Fragen

Versäumt mein Kind Unter­richtsstoff, wenn es nicht am Ganzta­gsangebot teilnimmt?

Nein, Ihr Kind versäumt keinen Unter­richts­stoff, wenn es das Ganztagsan­ge­bot nicht wahrnimmt. Der Kernunter­richt mit den vor­geschriebenen Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunter­richt, Sport, Kunst, Textil, Werken, Musik und Englisch (ab Kl. 3) findet auf Basis des niedersächsischen Kerncurriculums für alle Kinder gleichermaßen statt.

Dennoch bedeutet mehr Unterricht natürlich auch mehr Lernen.

   

 

 

 

Mittagessen

Welche Kosten entstehen im Ganztags­bereich?

 

Die Eltern tragen nur die Kosten für das Mit­tagessen in Höhe von zur Zeit 2,50 € je Mahlzeit, sofern sie ihr Kind zum Schul­essen ange­meldet haben. In diesem Betrag ist Getränkegeld enthalten. 

Ihr Kind kann sich jedoch auch selber sein Mit­tagessen mitbrin­gen, das es dann mit den anderen Kindern ge­meinsam einnimmt.

Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, bekommen auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis (Vorlage des Lei­stungsbescheides) einen Essensgeldzuschuss in Höhe von 1,48 € täglich, so dass zur Zeit noch 1,02 € selber zu zahlen sind. Der Antrag ist bei der Schule zu stellen.                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Was muss bei der Wahl des Ganztagsangebots bedacht werden?

Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist grundsätzlich freiwillig, jedoch bei Wahl an zwei Tagen in der Woche verpflichtend (Montag und Mittwoch). Dienstag und Donnerstag stehen zur freien Wahl. Freitags ist kein Ganztagsangebot möglich.

Jedoch gelten Anmeldungen verbindlich für ein halbes Schul­jahr, so dass Abmeldungen auch von einzelnen Angeboten wäh­rend eines Halbjahres nicht möglich sind. Im Sinne einer Konti­nuität und eines nachhaltigen Lernerfolges raten wir davon ab, Kinder häufig an- und abzumelden. Das schnelle Nachgeben von Unlustgefühlen bei Kindern steht aus pädagogischen Grün­den der Entwicklung von Pflichtgefühl und Durchhaltevermögen entgegen.

Eine gelegentliche Beurlaubung vom Nachmittagsunterricht kann nur in speziellen Ausnahmefällen gewährt werden. Eine Einladung zum Kindergeburtstag, der Wunsch, das Freibad zu besuchen oder andere private Gründe sind nicht ausreichend für eine Unterrichtsbefreiung. Routine-Untersuchungen beim Arzt sind möglichst so zu legen, dass Unterrichtzeit nicht betroffen ist.

 

 

   

Mit vollem Mund spricht man nicht!

 

Wir haben fertig!

 

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