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Unser Ganztagskonzept
Wir sind Verlässliche Grundschule mit zusätzlichem Ganztagszweig, an dem freiwillig teilgenommen werden kann. Das heißt, alle Kinder werden am Vormittag gemeinsam unterrichtet wie an allen niedersächsischen Grundschulen auch, dann gehen die Halbtagskinder nach Hause, während die Ganztagskinder noch in der Schule bleiben. Anmeldungen zum Ganztagszweig gelten verbindlich für ein Schulhalbjahr.
Für Ganztagskinder gibt es nach 12.50 Uhr zusätzliche Angebote. Da die Kinder viel Zeit in der Schule verbringen, sind wir bestrebt, über den Unterricht hinaus ein abwechslungsreiches Angebot für sie zu gestalten.
Uns sind innerhalb des Konzepts besonders die beiden Bereiche Bewegung und Gesundheitserziehung und Förderung der Kreativität Stützpfeiler.
Grundsätzlich gibt es:
- tägliche Bewegungszeit für die ersten und zweiten Klassen
- warmes Mittagessen
- Hausaufgabenbetreuung
- Förder- / Forderunterricht Deutsch und Mathematik
- musikalisches und kreatives Angebot
- Arbeitsgemeinschaften
- Projektunterricht
- Frühenglisch (Wir sind bestrebt, bei genügender Nachfrage Frühenglisch ab Klasse 1 auch für Kinder anzubieten, die nicht am Ganztagsunterricht teilnehmen.)
Fragen
Versäumt mein Kind Unterrichtsstoff, wenn es nicht am Ganztagsangebot teilnimmt?
Nein, Ihr Kind versäumt keinen Unterrichtsstoff, wenn es das Ganztagsangebot nicht wahrnimmt. Der Kernunterricht mit den vorgeschriebenen Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Kunst, Textil, Werken, Musik und Englisch (ab Kl. 3) findet auf Basis des niedersächsischen Kerncurriculums für alle Kinder gleichermaßen statt.
Dennoch bedeutet mehr Unterricht natürlich auch mehr Lernen.
Mittagessen
Welche Kosten entstehen im Ganztagsbereich?
Die Eltern tragen nur die Kosten für das Mittagessen in Höhe von zur Zeit 2,50 € je Mahlzeit, sofern sie ihr Kind zum Schulessen angemeldet haben. In diesem Betrag ist Getränkegeld enthalten.
Ihr Kind kann sich jedoch auch selber sein Mittagessen mitbringen, das es dann mit den anderen Kindern gemeinsam einnimmt.
Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, bekommen auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis (Vorlage des Leistungsbescheides) einen Essensgeldzuschuss in Höhe von 1,48 € täglich, so dass zur Zeit noch 1,02 € selber zu zahlen sind. Der Antrag ist bei der Schule zu stellen.
Was muss bei der Wahl des Ganztagsangebots bedacht werden?
Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist grundsätzlich freiwillig, jedoch bei Wahl an zwei Tagen in der Woche verpflichtend (Montag und Mittwoch). Dienstag und Donnerstag stehen zur freien Wahl. Freitags ist kein Ganztagsangebot möglich.
Jedoch gelten Anmeldungen verbindlich für ein halbes Schuljahr, so dass Abmeldungen auch von einzelnen Angeboten während eines Halbjahres nicht möglich sind. Im Sinne einer Kontinuität und eines nachhaltigen Lernerfolges raten wir davon ab, Kinder häufig an- und abzumelden. Das schnelle Nachgeben von Unlustgefühlen bei Kindern steht aus pädagogischen Gründen der Entwicklung von Pflichtgefühl und Durchhaltevermögen entgegen.
Eine gelegentliche Beurlaubung vom Nachmittagsunterricht kann nur in speziellen Ausnahmefällen gewährt werden. Eine Einladung zum Kindergeburtstag, der Wunsch, das Freibad zu besuchen oder andere private Gründe sind nicht ausreichend für eine Unterrichtsbefreiung. Routine-Untersuchungen beim Arzt sind möglichst so zu legen, dass Unterrichtzeit nicht betroffen ist.
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